Ohne Geldsorgen in Dein Fernstudium starten: Mit dem USP Finanzierungsratgeber für das Fernstudium.
Zeit und Geld sparen: Wir erkennen Deine Vorleistungen an.
Mit relevanten Vorerfahrungen kannst Du Deine Studienzeit reduzieren und obendrauf 30 Euro pro ECTS-Punkt einsparen.
Dabei unterscheiden wir zwischen Reconocimiento y Anrechnung: Wenn Du schon Studienleistungen an einer anderen Hochschule erbracht hast, kannst Du Dir diese anerkennen lassen. Dagegen können Ausbildungen y berufliche Erfahrungen für Dein Studium angerechnet werden. Hier sprechen wir allgemein von Anerkennung.
Für die Anerkennung Deiner pauschalen und/oder individuellen Vorleistungen haben wir einen Online-Antrag für Dich vorbereitet. Bei Bedarf kannst Du beide miteinander kombinieren:
Pauschale Anerkennungsmöglichkeiten
Für viele Aus- und Weiterbildungen haben wir bereits vorausgefüllte Anerkennungsanträge, die Du ganz einfach online ausfüllen kannst. Prüfe deshalb zunächst, ob es einen pauschalen Antrag gibt, der Deiner Aus- oder Weiterbildung entspricht.
Beispiele für pauschale Anerkennungsmöglichkeiten:
- Ausbildungen IHK, HWK
- Weiterbildungen IHK, HWK
- Weiterbildungen VWA
- Sonstige Aus- und Weiterbildungen
Individuelle Anerkennungsmöglichkeiten
Du hast Berufserfahrungen, für die es keine pauschale Anerkennungsmöglichkeit gibt, oder schon an einer anderen Hochschule studiert? Dann trage diese in unserem individuellen Online-Antrag ein. Durch die einzelnen Schritte leiten wir Dich weiter unten.
Beispiele für individuelle Anerkennungsmöglichkeiten:
- Studienleistungen anderer Hochschulen
- Nicht-universitäre Abschlüsse (bspw. IHK-Abschluss)
- Inhalte aus Berufsausbildung
- Berufliche Erfahrung
- Sonstige
Deine Kostenreduktion
Worauf musst Du achten, wenn Du mit Deinem Vorwissen Geld sparen willst? Besonders wichtig ist, dass Du Deinen Antrag auf Anerkennung spätestens bis zum Ablauf Deines Probemonats online einreichst. So reduzierst Du die Anzahl Deiner monatlichen Raten – die Höhe der Raten selbst ändert sich nicht. Mehr Informationen findest Du in den Hinweisen für Deine Anerkennung am Seitenende.
Gerne prüfen wir auch schon vorab, ob wir Deine Vorleistungen anerkennen können – unverbindlich y 100% online. Dafür musst Du Dich nicht direkt einschreiben!
Zur Prüfung reichen uns einfache (d.h. nicht-beglaubigte) Kopien Deiner Nachweise.
In 5 Schritten durch Deinen Anerkennungs-Antrag
Hier zeigen wir Dir, wie Du Schritt für Schritt durch unseren Online-Antrag zur Anerkennung Deiner Vorleistungen kommst.
Nach den Angaben zu Deiner Person kannst Du zunächst die pauschal anrechenbaren Vorleistungen (z. B. Ausbildungen) eintragen. Im nächsten Schritt wirst Du zur individuellen Anrechnung weitergeleitet. Hier kannst Du Berufserfahrungen, für die es keine pauschale Anerkennungsmöglichkeit gibt, oder Vorleistungen aus einem vorhergehenden Hochschulstudium eintragen.

1. Starte Deine Online-Anerkennung
Du willst gleich loslegen? Dann gehe direkt zu unserer Online-Anerkennung.
Übrigens: Gerne prüfen wir schon vor der Bewerbung für Dein Wunschstudium, ob und in welchem Umfang wir Deine Vorleistungen anerkennen können. Dafür reichen uns einfache (d.h. nicht-beglaubigte) Kopien Deiner Nachweise.
2. Fülle das Kontaktformular aus
Als Nächstes wählst Du Deinen Wunschstudiengang aus und gibst Deine Daten ein. Du studierst bereits an der USP Internationalen Hochschule (USP)? Dann trage das Programm ein, für das Du Dir individuelle Vorleistungen anerkennen lassen willst.
3. Optionale pauschale Anerkennung
Vorab werden einige Aus- und Weiterbildungen von uns geprüft. Du hast eine der Aus- und Weiterbildungen aus der Liste für pauschale Anerkennungen abgeschlossen? Dann wähle diese aus. Wenn nichts Passendes für Dich dabei ist, wählst Du einfach im nächsten Schritt die gewünschten Module.
Übrigens: Dein pauschaler Antrag kann mit Deinen individuellen Vorleistungen kombiniert werden.
4. Trage Deine Vorerfahrungen ein
Prüfe, ob Du relevante Vorerfahrung mitbringst. Dafür vergleichst Du Deine beruflichen Erfahrungen oder abgeschlossene Kurse einfach mit dem Modulhandbuch Deines Studiengangs.
Wenn die Inhalte sich überschneiden, kannst Du die entsprechenden Kurse aus dem Pflicht- und dem Wahlpflichtbereich im Dropdown-Menu auswählen. Bitte beachte auch die zusätzlichen Regelungen zu den Wahlpflichtmodulen. Diese findest Du auf dem entsprechenden Studienablaufplan.
5. Reiche Deine Unterlagen ein
Zum Schluss lädst Du Deine relevanten Nachweise (siehe benötigte Unterlagen) in den dafür ausgewiesenen Upload-Feldern hoch. Fertig!
Unser Tipp: Damit wir Deinen Antrag noch schneller bearbeiten können, ist es hilfreich, wenn Du Deine Unterlagen nach Inhalt_Vorname_Nachname benennst. Zum Beispiel: Zeugnis_Max_Mustermann
Gerne prüfen wir auch schon vorab, ob wir Deine Vorleistungen anerkennen können – unverbindlich y 100% online. Dafür musst Du Dich nicht direkt einschreiben!
Zur Prüfung reichen uns einfache (d.h. nicht-beglaubigte) Kopien Deiner Nachweise.

Deine Checkliste: Schon alles eingereicht?
Zur Prüfung Deiner Anerkennung brauchen wir noch ein paar Unterlagen: Sende uns dafür gerne einfache (keine beglaubigten) Kopien zu, da wir Deine Unterlagen nicht an Dich zurückschicken können. Hier findest Du eine Übersicht, welche Dokumente jeweils zum Nachweis Deiner Vorleistungen notwendig sind.
Transkript/Leistungsübersicht über die erzielten Studienleistungen und ECTS-CP/Stundenangabe
Modulhandbücher & Kursinhalte (Deutsch oder Englisch)
Bei Studienleistungen an ausländischen Hochschulen: Übersicht über deren Bewertungssystem
In begründeten Fällen behalten wir uns das Recht vor, beglaubigte Kopien nachzufordern.
Offizieller Nachweis der abgeschlossenen Aus- oder Weiterbildung (z.B. IHK-Prüfungszeugnis, Urkunden)
Darstellung der vermittelten fachlichen Inhalte – Nachweise über die erzielten Leistungen und Unterrichtsstunden
Bei Fortbildungsleistungen an ausländischen Instituten: Übersicht über deren Bewertungssystem
In begründeten Fällen behalten wir uns das Recht vor, beglaubigte Kopien nachzufordern.
Darstellung der vermittelten Inhalte und/oder Nachweis des zeitlichen Umfangs
In begründeten Fällen behalten wir uns das Recht vor, beglaubigte Kopien nachzufordern.
Offizieller Tätigkeitsnachweis des Arbeitgebers inkl. folgender Angaben: Detaillierte Darstellung der Funktion, der Aufgaben sowie des Zeitraums
Nutze dafür gerne das Formular Arbeitgeberbestätigung
o
reiche alternativ ein qualifiziertes Arbeitszeugnis (inkl. aller oben genannten Angaben) ein.
In begründeten Fällen behalten wir uns das Recht vor, beglaubigte Kopien nachzufordern.

Reconocimiento de estudios o experiencia previa
Du hast eine Aus- oder Weiterbildung, Berufserfahrung oder bereits studiert? Dann lass Dir Deine Vorleistungen für Fernstudium anerkennen! So sparst Du Zeit sowie Studiengebühren - und zwar 30 Euro pro anerkanntem ECTS-Punkt.
Dein Weg zur Anerkennung
1. Antragseingang
2. Finale Abnahme
3. Anerkennungsbescheid
4. Eintragen Deiner Leistungen
5. Kostenreduktion
Hinweise für Deine Anerkennung
Wir können nur Anträge prüfen, die vollständig ausgefüllt sind.
Für Deine Anerkennung brauchen wir immer entsprechende Nachweise.
Fehlende Nachweise musst Du innerhalb von vier Wochen nach Deiner Antragsstellung bzw. unserer Nachforderung von fehlenden Unterlagen einreichen.
Wir berücksichtigen erfolgreich abgeschlossene Leistungen, wenn sie dem Modul/Kurs, für das Du sie verrechnen lassen willst, in Niveau und Lernergebnis entsprechen.
Alle Dokumente/Nachweise müssen uns auf Deutsch oder Englisch vorliegen. Anderssprachige Nachweise müssen durch eine:n beglaubigte:n Übersetzer:in bzw. von der Hochschule/dem Weiterbildungsanbietenden übersetzt werden, der die Dokumente ausgestellt hat.
Beachte: Mit der Anerkennung Deiner Vorleistungen verlierst Du den Anspruch auf Kursinhalte des entsprechend anerkannten Kurses.
Die Entscheidung über die Anerkennung von Vorleistungen liegt beim Prüfungsausschuss oder einer von ihm beauftragten Person.
Ist eine Eignungsprüfung als Zulassungsvoraussetzung für Deinen Einstieg ins Studium nötig, können wir Dir die erforderlichen spezifischen Module daraus nicht anrechnen.
Du bist ab dem Datum immatrikuliert, an dem Du Dein Bachelor- oder Masterprogramm offiziell startest. Dazu zählt nicht die Teilnahme an Eignungs-, TASC-Prüfungen oder Zulassungskursen.
Bei neuen Studiengängen oder Reakkreditierungen kannst Du die Anerkennung erst zum Start des neuen Programms beantragen.
Bitte berücksichtige, dass Änderungen im Curriculum Einfluss auf Deine geprüfte Anerkennung haben können.
Insgesamt können wir Dir bis zu 50% der ECTS-Punkte für Deinen Studiengang anerkennen.
Eine Anerkennung aus Berufserfahrung bezieht sich insbesondere auf Deine individuellen beruflichen Qualifikationen, die Du nicht im Rahmen einer Ausbildung erworben hast.
Für die Anerkennung einer beruflichen Qualifikation brauchen wir einen Nachweis durch Dein qualifiziertes Arbeitszeugnis/Deine offizielle Tätigkeitsbeschreibung oder Deine ausgefüllte Arbeitgeberbestätigung der USP.
Deine Erfahrungen müssen dem Modul/Kurs, das Du Dir anerkennen lassen willst, in Niveau und Lernergebnis entsprechen.
Auf Masterniveau ist eine Berufstätigkeit in leitender Position erforderlich.
Die Reconocimiento von beruflichen Fortbildungen ist nur möglich, wenn Dein Teilnahmezertifikat Informationen zu den Inhalten y dem zeitlichen Umfang enthält.
Belege alle Leistungen, die wir Dir anerkennen sollen, durch Prüfungszeugnisse und die entsprechenden Modulbeschreibungen.
Die Anerkennung von Abschlussarbeiten (Diplomarbeit oder Bachelor-/ Masterthesis) ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Fremdsprachen erkennen wir an, wenn das Sprachniveau gemäß GER auf Deinem Nachweis vermerkt ist. Bei Abitur können wir automatisch das Sprachniveau B2 im Fernstudium anerkennen.
Zur Übernahme Deiner Noten:
Für anerkannte Leistungen übernehmen wir die Note der externen deutschen Hochschule/Institution, an der Du die Leistung erbracht hast, wenn diese mit dem Notensystem der USP übereinstimmt.
Stimmt unser Notensystem nicht mit dem der Hochschule/Institution überein, an der Du die Leistung erbracht hast, rechnen wir Deine Noten anhand einer Tabelle um und übertragen sie in das USP System. Bei nicht vergleichbaren Notensystemen erkennen wir Deine Leistung ohne Benotung an.
Bezieht sich Deine Anerkennung auf Kompetenzen, die Du in verschiedenen Kursen mit abweichender Bewertung erworben hast, erfolgt diese ohne Benotung mit dem Vermerk „Bestanden“.
Unser Tipp vorab: Um von einer Kostenreduktion zu profitieren, musst Du Deinen Antrag auf Anerkennung spätestens bis zum Ablauf Deines Probemonats einreichen. So reduzierst Du die Anzahl Deiner monatlichen Raten – die Höhe der Raten selbst ändert sich nicht.
Deine Zusatzvereinbarung über die Höhe der Preisreduktion ist ab dem offiziellen Immatrikulationsdatum gültig. Aus rechtlichen Gründen dürfen wir Deine Vorleistungen offiziell erst anerkennen, wenn Du immatrikuliert bist.
Pro anerkanntem ECTS-Punkt reduziert sich Deine Studiengebühr um 30 Euro.
Damit wir Dir eine Kostenreduktion gewähren können, musst Du fehlende Unterlagen spätestens vier Wochen nach Antragsstellung bzw. unserer Anforderung fehlender Unterlagen einreichen.
Es besteht kein Anspruch auf die Lieferung von Lehrmaterial in anerkannten Kursen. Eine separate Bereitstellung ist nur auf Antrag und gegen Gebühr möglich. Allerdings kannst Du die Skripte über das kostenlose Interactive Book einsehen.
Für den Fall, dass sich Dein Studienbeginn mit der Prüfung Deines Anerkennungsantrags überschneidet: Bitte schreibe Dich bei Studienstart in keinen der Kurse ein, für den Du eine Anerkennung beantragt hast. Wir können Deine anerkannten Kurse erst nach Abschluss des Bearbeitungsprozesses und nach Deiner Immatrikulation eintragen.
Dein Vorteil: Du bist bei der Kurswahl nicht an einen festen Semesterplan gebunden, sondern völlig flexibel.
Bei neuen Studiengängen sind die neuen Module erst zum jeweiligen Semesterbeginn verfügbar (siehe Studienablaufplan des Vollzeitmodells im Downloadbereich der Webseite).
Beachte: Nach eingetragener Anerkennung von Vorleistungen kannst Du an einer Prüfung in diesem Kurs nicht mehr teilnehmen. Solltest Du Dich für ein Modul zur Prüfung angemeldet haben, das Du auch zur Anerkennung beantragt hast, ist gemäß § 7 Abs. 1 der Allgemeinen Prüfungsordnung der USP Dein Antrag auf Anerkennung für dieses Modul ungültig.
Deine Infoveranstaltungen zur Anerkennung von Vorleistungen
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